Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht. Dann sind Sie verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Freiberufler sind nicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet. Sie zahlen keine Gewerbesteuer.
Gewerbebetriebe, die von einem Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft z.B. einer GbR geführt werden, haben einen Freibetrag in der Gewerbesteuer von 24.500 Euro. Darüber hinaus gehende Gewinne sind voll gewerbesteuerpflichtig. Wird der Gewerbebetrieb in Form einer Kapitalgesellschaft geführt, z.B. einer GmbH oder einer UG, gibt es keinen Freibetrag in der Gewerbesteuer, d.h. ab dem ersten Euro Gewinn fällt Gewerbesteuer an.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer wird zunächst der Gewerbesteuermessbetrag ermittelt. Dieser beträgt bundeseinheitlich 3,5 % Ihres Gewinns.
Um dann zur Gewerbesteuer zu kommen, wird der Gewerbesteuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert, der von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist und zwischen 360 % und 580 % liegt. Die zu zahlende Gewerbesteuer wird (teilweise) auf Ihre private Einkommensteuer angerechnet.
Grundsätzlich ist die Gewerbesteuer im Vergleich zu anderen Steuerarten relativ einfach. Kompliziert kann es jedoch werden, wenn Sie zusätzlich freiberufliche Leistungen erbringen.
Die Gefahr besteht in der gewerblichen Infektion (Abfärbetheorie).
Als Steuerberater für Gewerbebetriebe beraten wir Sie gerne, erarbeiten die günstigste, steueroptimale Lösung und erstellen Ihre Gewerbesteuererklärung für Sie.
Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!
Gaby Baron - Ihre Steuerberaterin in Köln
0221 – 88 88 87 – 0