Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!
Viele sagen, sie gehörten zu den Selbstständigen. Doch, was genau ist darunter zu verstehen? Grundsätzlich wichtig ist zunächst die Abgrenzung zu den Nichtselbstständigen. Im Gegensatz zu diesen sind Selbstständige nicht weisungsgebunden, sie sind frei in der Gestaltung ihrer Tätigkeit, der Bestimmung ihrer Arbeitszeit und des Arbeitsortes. Selbstständige sind frei in ihren unternehmerischen Entscheidungen, auf der anderen Seite tragen sie das volle unternehmerische Risiko. Als Steuerberater für Selbstständige helfen wir Ihnen dabei, von Anfang an alles richtig zu machen.
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Gaby Baron - Ihre Steuerberaterin in Köln
0221 – 88 88 87 – 0
Wer sich selbstständig macht, muss sich bei dem zuständigen Finanzamt anmelden. Nur Gewerbetreibende müssen zusätzlich ihr Gewerbe „bei der Stadt“ anmelden. Die Anmeldung bei dem Finanzamt erfolgt durch Einreichung des ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. In dem Fragebogen wird deutlich: es gibt drei Personenkreise, die diesen Fragebogen einreichen müssen. Das sind die, die eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, die die eine selbstständige (freiberufliche) Tätigkeit aufnehmen und Land- und Forstwirte, auf die wir hier nicht weiter eingehen. Als Steuerberater für Selbstständige erklären wir Ihnen, welcher Gruppe wir Sie mit Ihrer neuen Selbstständigkeit zuordnen können, welche Vor- und Nachteile das jeweils aufweist und wo Risiken für Sie liegen könnten.
Mit der Entscheidung, sich selbstständig zu machen, sind automatisch eine ganze Reihe von Pflichten und Aufgaben verbunden.
Hier nur einige Beispiele:
Wenn Sie Bargeschäfte tätigen, müssen Sie ein Kassenbuch führen. Eine Ausnahme gilt für die Einnahmen-Überschussrechner. Unabhängig von der Gewinnermittlungsart haben Sie als Unternehmer die Pflicht, alle Ihre Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachzuweisen. Diese Belege sind die Grundlage für die Erstellung der Finanzbuchhaltung und für die Ermittlung Ihrer Einkünfte. Diese Belege sind von Ihnen 10 Jahre aufzubewahren (§ 147 AO). Als Selbstständiger müssen Sie für Ihre Dienstleistungen oder verkauften Waren Rechnungen schreiben, die eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen müssen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind einzuhalten. Seit 01.01.2020 (Neufassung) gelten für alle Unternehmen, die Geschäftsvorfälle IT gestützt aufzeichnen, die Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Die GoBD enthalten Vorgaben, die aus der Sicht der Finanzverwaltung für alle EDV-Systeme erfüllt werden müssen, die steuerrelevante Daten erfassen oder verarbeiten. Als Steuerberater für Selbstständige in Köln erläutern wir Ihnen, was genau sich hinter all diesen Vorschriften verbirgt und sorgen dafür, dass alles richtig läuft.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, müssen Sie eine Betriebsnummer anfordern, sich bei einer Berufsgenossenschaft anmelden, monatliche Gehaltsabrechnungen erstellen, die Mitarbeiter bei einer Krankenkasse anmelden und Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen.
Als Unternehmer haben Sie neben der Einkommensteuer auch betriebliche Steuern wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und einbehaltene Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter zu zahlen. Die Abgabe der Steuererklärungen und die Zahlung der anfallenden Steuern und Sozialabgaben sind an gesetzliche Fristen gebunden. Damit Sie Ihren Pflichten sorgfältig und fristgerecht nachkommen und es nicht zu Säumnis- oder Verspätungszuschlägen oder gar der Androhung von Zwangsgeldern kommt, sind wir als Steuerberater für Selbstständige kompetent und umfassend für Sie da.
Weitergehende, detaillierte Informationen zu den oben genannten Personenkreisen haben wir für Sie zusammengestellt auf den Seiten:
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