Steuerberater für die Körperschaftsteuer

Erreichen Sie die günstigste Steuerbelastung für Ihr Unternehmen!

Die Körperschaftsteuer ist die „Einkommensteuer für Körperschaften“. Für Körperschaften sind - statt Einkommensteuer- Körperschaftsteuererklärungen abzugeben. Unter Körperschaften werden hier in erster Linie GmbH`s, UG`s und AG`s verstanden. Die in Deutschland meistgewählte Form ist die GmbH.

Ganz eng verknüpft mit der Frage, ob Ihr Unternehmen mit Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer belastet ist, ist die Frage für welche Rechtsform Sie sich entscheiden.
Dabei beraten wir Sie als Steuerberater für Gewerbetreibende, Unternehmen und GmbHs sehr gerne und umfassend.

Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!


Gaby Baron - Ihre Steuerberaterin in Köln
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Warum es sich lohnt, in einen guten Steuerberater für GmbHs zu investieren!

Das zu versteuernde Einkommen einer GmbH wird mit Körperschaftsteuer belastet. Der Steuersatz beträgt 15 %, ganz unabhängig von der Höhe des Gewinns, den dieses Unternehmen erzielt hat.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen haben oder sich an einer Personengesellschaft wie z.B. einer GbR oder einer OHG oder KG beteiligen, sieht es ganz anders aus. Dann richtet sich die Besteuerung nach Ihrem persönlichen Steuersatz und kann bis zu 45 % betragen. Viele steuerliche Aspekte sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und Körperschaften andererseits völlig unterschiedlich.
Die GmbH ist selbst das Steuersubjekt. Auf ihren Gewinn ist Körperschaftsteuer zu zahlen. Für sie wird die Körperschaftsteuererklärung abgegeben. Wenn Sie eine GmbH gründen oder sich an einer bestehenden GmbH beteiligen, erzielen Sie als Gesellschafter mit Ihren Gewinnausschüttungen Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Viele GmbH-Gesellschafter fungieren auch gleichzeitig als Geschäftsführer. Die Rollen als Gesellschafter und die als Geschäftsführer muss man sorgfältig auseinanderhalten. Als Geschäftsführer erhalten Sie ein monatliches Gehalt. Damit erzielen Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Als GmbH-Geschäftsführer dürfen Sie nicht einfach aus der Firma Beträge für Ihre private Lebensführung entnehmen wie es einem Einzelunternehmer jederzeit gestattet wäre. In Ihrer Position als Geschäftsführer sind vielfältige Anforderungen genau zu erfüllen, um nicht unangenehme steuerliche Folgen zu riskieren.

Zu den vielfältigen Anforderungen, die Sie als GmbH-Geschäftsführer erfüllen müssen – ein Stichwort in diesem Zusammenhang ist auch die persönliche Haftung - beraten wir Sie als Steuerberater für GmbH`s kompetent und umfassend, sodass Sie Rechtssicherheit erhalten. Außerdem ist unter anderem zu bedenken, dass bei einer GmbH eventuell entstehende Verluste „in der GmbH eingeschlossen sind“. Dies bedeutet, dass Sie als Gesellschafter der Firma die dort entstandenen Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften in Ihrer privaten Steuererklärung verrechnen dürfen und daher keine direkte Steuersparmöglichkeit im Verlustjahr haben. Gerade in der Gründungsphase stellt dies häufig eine Belastung dar. Zu diesen und vielen anderen Themen, die bei der Wahl der richtigen Rechtsform und der daraus resultierenden Besteuerung zu bedenken sind, beraten wir Sie gerne und umfassend.

Sorgen Sie für Sicherheit in allen steuerlichen Fragen!
Wir beraten Sie sehr gerne – Fragen Sie ganz unverbindlich an!

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