Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!

Ganz gleich, ob Sie als Einzelunternehmer tätig sind, sich mit anderen zu einer Personengesellschaft (KG, OHG oder GbR) zusammengeschlossen haben oder Sie eine GmbH führen, als Steuerberater stehen wir sehr gerne mit unserem gesamten betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Expertenwissen und langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite. Mit vorausschauender Planung unterstützen wir Sie darin, Ihr Unternehmen so effizient wie möglich zu gestalten und Ihre individuellen Ziele zu erreichen.
Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!
Gaby Baron – Ihre Steuerberaterin in Köln
0221 – 88 88 87 – 0

Einkommensteuerlich ist ein Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht, unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn diese Betätigung weder als Ausübung eines Freien Berufes noch als andere selbstständige Arbeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, noch als Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist. Gewerbebetriebe sind in der Regel zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet.
Auf Land- und Forstwirte gehen wir auf unserer Seite nicht weiter ein.
Alle Ausführungen zu den Freien Berufen, ihre Abgrenzung zu den Gewerbebetrieben und ihre besondere steuerliche Behandlung finden Sie unter:
Steuerberater für Freiberufler
Steuerberatung für Unternehmen: GmbHs und Personengesellschaften – Besonderheiten bei Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
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Sie müssen in jedem Fall die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer korrekt erklären und abführen und die dazugehörigen Steuererklärungen fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Ein Steuerberater übernimmt die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, erstellt Ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, Berät Sie im Bezug auf die Optimierung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei eventuellen Betriebsprüfungen. Damit stellen Sie sicher, dass alle Vorgaben eingehalten werden und Ihr Unternehmen steuerlich effizient aufgestellt ist.
Eine gesetzliche Pflicht einen Steuerberater zu beauftragen besteht nicht. Es ist jedoch sehr zu empfehlen, da gerade bei Kapitalgesellschaften einige besondere steuerliche Aufgaben wie z. B. die Erstellung von Eröffnungsbilanzen, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen erfüllt werden müssen, die ein entsprechendes Know How erfordern. Ein Steuerberater sorgt dafür, dass entsprechende gesetzlichen Pflichten erfüllt werden und unterstützt Sie bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, damit Sie das operative Geschäft Ihrer Gesellschaft professionell führen können.
Ein Steuerberater zeigt Ihnen die relevanten Kennzahlen Ihrer BWA auf, zeigt Entwicklungen und Risiken und leitet daraus Handlungsempfehlungen für Sie ab. So erkennen Sie frühzeitig, wo sich Liquidität, Rentabilität oder Kostenstrukturen ungünstig entwickeln und können rechtzeitig gegensteuern.