Steuerberater für Psychotherapeuten

Gewinnen Sie Zeit für Ihre Patienten - Wir kümmern uns um die Zahlen!

 

Der Erfolg Ihrer Praxis als Psychotherapeut basiert primär auf Ihrer fachlichen Kompetenz und Ihrem Engagement. Doch ebenso entscheidend ist eine solide betriebswirtschaftliche und steuerliche Struktur, um langfristig erfolgreich agieren zu können. Psychotherapeuten sehen sich häufig mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, sei es bei der Gründung oder der laufenden Führung ihrer Praxis. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen eine umfassende Steuerberatung für Psychotherapeuten, die Sie bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen unterstützt.

Mit unserer umfangreichen Erfahrung in der Beratung von Psychotherapeuten sind wir Ihr verlässlicher Partner in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Schon bei der Existenzgründung begleiten wir Sie durch alle bürokratischen Hürden. Auch im laufenden Betrieb profitieren Sie von unserer Expertise, sei es in der steuerlichen Betreuung oder bei Fragestellungen, die zur Effizienz und Profitabilität Ihrer Praxis beitragen.

Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!


Gaby Baron – Ihre Steuerberaterin in Köln
0221 – 88 88 87 – 0

Gründung einer Psychotherapiepraxis

Bei der Existenzgründung als Psychotherapeut stehen Sie vor der Wahl, eine neue Praxis zu gründen oder eine bestehende zu übernehmen. Eine Neugründung ermöglicht es Ihnen, alle Aspekte selbst zu gestalten, ohne bestehendes Personal oder Ausstattung übernehmen zu müssen. Jedoch ist der Aufbau eines neuen Patientenstamms eine Herausforderung, weshalb Neugründungen seltener vorkommen. Sollten Sie sich dennoch für eine Privatpraxis entscheiden, bieten wir Ihnen umfassende Beratung zu allen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen, beginnend mit der Erstellung eines Businessplans. Als unabhängige Steuerberater für Psychotherapeuten, ohne jegliche Provisionsinteressen, können Sie auf unsere vertrauensvolle Expertise zählen.

 

Kauf einer Psychotherapiepraxis oder eines Anteils

Als Psychotherapeut haben Sie die Möglichkeit, eine Einzelpraxis zu erwerben. Dabei stellt sich die Frage, ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist. Wir stehen Ihnen gerne mit einer detaillierten Praxisbewertung zur Seite, um diese Entscheidung zu erleichtern.

Als Steuerberater für Psychotherapeuten stehen wir Ihnen mit fundierten Argumenten während der Verhandlungen mit dem Praxisabgeber zur Seite. Wir analysieren die Verträge aus steuerlicher Perspektive und sorgen für eine steueroptimierte Gestaltung von Kauf und Finanzierung. Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Bankterminen und überprüfen die angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem stellen wir sicher, dass alle verfügbaren Fördermöglichkeiten, wie das Startgeld oder ERP-Kapital für Gründung, berücksichtigt werden.

 

Bewertung von Psychotherapiepraxen


Der Wert einer Praxis ist nicht objektiv festgelegt, sondern bewegt sich in einer finanziellen Bandbreite, innerhalb derer Sie mit dem Verkäufer faire Kaufpreisverhandlungen führen können. Diese Bandbreite ermitteln wir für Sie. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können, analysieren wir, wie Ihre finanzielle Situation nach dem Erwerb aussehen wird und ob das Angebot für Sie vorteilhaft ist. 

Wir berechnen, wie viel von Ihrem Gewinn oder Gewinnanteil nach Abzug der Darlehenstilgungen und Ihrer persönlichen Steuerlast für Ihre Lebensführung übrig bleibt. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. 

Nach der erfolgreichen Gründung Ihrer Praxis stehen wir Ihnen selbstverständlich für die laufende steuerliche Beratung zur Verfügung.

 

Einzelpraxis

Bei der Entscheidung für eine Praxisform als Psychotherapeut sind mehrere Überlegungen anzustellen. Als Steuerberater für Psychotherapeuten kennen wir die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Praxisformen und beraten Sie gerne, welche Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse am sinnvollsten ist. 

Die Einzelpraxis ist steuerlich die unkomplizierteste Option, da der gesamte Praxisgewinn Ihnen allein zusteht. Einkommensteuerlich zählen Psychotherapeuten zu den Katalogfreiberuflern gemäß § 18 EStG. Der Gewinn Ihrer Praxis wird als freiberufliches Einkommen in Ihrer Steuererklärung ausgewiesen. 

 

Gewerbesteuerrisiko bei Psychotherapeuten

Als Steuerberater möchten wir darauf hinweisen, dass Sie als Psychotherapeut durch Ihren Freiberuflerstatus grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit sind. Es gibt jedoch bestimmte Leistungen, die zum Tätigkeitsbereich von Psychotherapeuten gehören und gewerbesteuerpflichtig sein können. Das Risiko besteht darin, dass diese gewerbesteuerpflichtigen Einkünfte Ihre freiberuflichen Einkünfte "infizieren" könnten, wodurch Ihre gesamten psychotherapeutischen Leistungen gewerbesteuerpflichtig werden könnten. Wir klären Sie über diese Risiken auf und sorgen dafür, dass solche Fallstricke vermieden werden.

 

Umsatzsteuerrisiko bei Psychotherapeuten

Bei Fragen zur Umsatzsteuer stehen wir Ihnen als Steuerberater für Psychotherapeuten mit unserer Expertise zur Seite. Gemäß dem Umsatzsteuergesetz (UStG) wird jeder, der eine berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, als Unternehmer betrachtet. Eine solche Tätigkeit ist jede nachhaltige Aktivität, die darauf abzielt, Einnahmen zu erzielen, wobei keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich ist. Psychotherapeutische Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. 

Dennoch befreit § 4 Nr. 14 UStG bestimmte therapeutische Leistungen von der Umsatzsteuerpflicht. Es ist entscheidend, jede Leistung einzeln zu bewerten. Einige Leistungen, wie etwa Gutachten, fallen nicht unter die Befreiung. Wenn Sie diese fälschlicherweise als umsatzsteuerfrei behandeln und keine Umsatzsteuer abführen, kann dies im Falle einer Betriebsprüfung zu Nachzahlungen führen, wodurch Ihr Gewinn geschmälert würde. 

Als Steuerberater für Psychotherapeuten sind wir mit der komplexen Beurteilung therapeutischer Leistungen bestens vertraut und stellen sicher, dass Sie kein Umsatzsteuerrisiko eingehen.

 

Wir beraten Sie gerne über verschiedene Möglichkeiten zur Altersvorsorge zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation und Bedürfnisse.

 

Die Nachfolgeplanung beim Verkauf oder der Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis erfordert sorgfältige Vorbereitung. Als erfahrene Steuerberater für Psychotherapeuten unterstützen wir Sie bei der realistischen Wertbestimmung Ihrer Praxis und begleiten Sie durch alle Phasen des Prozesses. Wir prüfen Verträge, analysieren die finanzielle Situation und optimieren die steuerliche Struktur, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Unser Ziel ist es, den gesamten Vorgang effizient zu gestalten, damit Sie sich auf Ihre erfolgreiche Praxisführung konzentrieren können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine sichere Nachfolgeplanung.

Was wir im laufenden Betrieb für Sie tun können:
 

Wir beraten Sie sehr gerne – Fragen Sie ganz unverbindlich an!

Ihr Kontakt

Unser Team freut sich auf Sie. Haben Sie noch Fragen? 

Herwarthstraße 17
50672 Köln

 

Häufig gestellte Fragen

Als selbstständiger Psychotherapeut können Sie Ihre Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch Ihre betriebliche Tätigkeit veranlasst sind.

Als Psychotherapeut können Sie folgende Betriebskosten steuerlich absetzen: 

  • Miete für Praxisräume
  • Bürobedarf
  • Telefon- und Internetkosten
  • Weiterbildungskosten
  • Fahrkosten
  • Praxiseinrichtung
  • Werbung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Software
  • IT-Ausstattung
  • Reinigungskosten
  • Steuerberatungskosten für die Praxis

Als Psychotherapeut unterliegen Sie hauptsächlich der Einkommensteuer und, je nach Art Ihrer Leistungen, der Umsatzsteuer. Gewerbesteuer fällt in der Regel nicht an, da Psychotherapeuten als Freiberufler gelten. Zudem kann der Solidaritätszuschlag auf Ihre Einkommensteuer erhoben werden.

Bei der Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis ist es essenziell, eine fundierte Praxisbewertung durch einen Steuerberater durchführen zu lassen, um den Wert der Praxis genau zu ermitteln. Zudem sollte der Steuerberater eine optimale steuerliche Gestaltung des Kaufpreises sicherstellen. Der Kaufvertrag selbst sollte von einem erfahrenen Anwalt erstellt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es ratsam, mögliche Fördermöglichkeiten von staatlicher Seite zu prüfen, um finanzielle Unterstützung zu maximieren.

Beim Verkauf oder der Abgabe einer psychotherapeutischen Praxis gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, wie etwa die Betriebsverpachtung, die je nach individueller Situation unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben können. Es ist ratsam, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen, der Ihre spezifische Situation gründlich prüft und die optimale steuerliche Gestaltung empfiehlt, um finanzielle Vorteile zu sichern und rechtliche Vorgaben einzuhalten.

Bei der Besteuerung von Psychotherapeuten gibt es mehrere Besonderheiten: Einnahmen aus Kassenpatienten sind zwar steuerpflichtig, jedoch von der Umsatzsteuer befreit, während Privatleistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Der gesamte Gewinn aus der Praxis wird im Rahmen der Einkommensteuer besteuert. Psychotherapeuten zählen in der Regel zu den freien Berufen und sind somit von der Gewerbesteuer befreit. Zudem besteht die Möglichkeit, das Praxisinventar über mehrere Jahre steuerlich abzuschreiben, was eine Optimierung der Steuerlast ermöglicht.