Steuererklärungen für Privatpersonen

Kompetente Unterstützung in vielen Lebenslagen

Wenn Sie als Privatperson Ihre Einkommensteuererklärung machen möchten oder müssen und wenn Sie sich dabei nicht im Dschungel des deutschen Steuerrechts verlaufen wollen, ist es eine kluge Entscheidung, auf die kompetente und professionelle Unterstützung eines Steuerberaters zu setzen. Als Steuerberater für Privatpersonen haben wir langjährige Erfahrung. Mit uns erreichen Sie das Ziel:
Minimierung der Steuerlast unter Ausnutzung aller legalen Möglichkeiten.

Nutzen Sie unser Wissen – Wir freuen uns darauf!

Gaby Baron – Ihre Steuerberaterin in Köln
0221 – 88 88 87 – 0

 

Warum es sich lohnt, in einen guten Steuerberater zu investieren! 

Mit einem guten Steuerberater an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass alle Möglichkeiten, die das Steuerrecht bietet, ausgeschöpft werden und Sie nicht mehr Steuern zahlen als Sie müssen.

Dies gilt ganz besonders bei Steuererklärungen für Privatpersonen mit hohem Einkommen und komplizierten Sachverhalten.
Wenn Sie Unternehmer sind, Selbstständiger oder Freiberufler sollten Sie auch für Ihre private Steuererklärung in jedem Fall auf das Fachwissen eines Steuerberaters zurückgreifen. Das kann Ihnen sehr viel Geld sparen und Sie vor unangenehmen Überraschungen – auch nach mehreren Jahren - schützen.

 

Sorgen Sie für Sicherheit in allen Ihren steuerlichen Fragen!

 

Steuerberatung für Privatpersonen berührt so viele Lebensbereiche und vielfältige Fragestellungen, unter anderem:
 

  • Einzel- oder Zusammenveranlagung
  • Steuerklassenwahl
  • Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld
  • Kosten eines Studiums
  • Fragen zur doppelten Haushaltsführung
  • Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen
  • Beratung zur Vermeidung von doppelter Besteuerung bei ausländischen Einkünften

Ihre Steuerberatung für Privatpersonen kümmert sich unter anderem um Folgendes:
 

  • Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Immobilienvermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte z.B. Renten
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Wahrung von Fristen
  • Erstellung von Bescheinigungen

Wir beraten Sie sehr gerne - Fragen Sie ganz unverbindlich an!

Ihr Kontakt

Unser Team freut sich auf Sie. Haben Sie noch Fragen? 

Herwarthstraße 17
50672 Köln

 

Häufig gestellte Fragen

Ein Steuerberater ist ein Dienstleister. Er nimmt Ihnen je nach Fall eine Menge Arbeit ab und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Steuern korrekt und optimal veranlagt werden, Sie nicht zu viel Steuern bezahlen.
Er gibt Ihnen Sicherheit gegenüber den Finanzbehörden.
Insbesondere gilt dies für Privatpersonen mit hohem Einkommen und schwierigen Sachverhalten.
Selbstverständlich kostet diese Leistung ein Honorar.

Zum Kapitalvermögen zählen unter anderem:

  • Bankguthaben
  • Aktien
  • Anleihen
  • Sparbücher
  • Anteile an einer GmbH

Grundsätzlich müssen Sie alle Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben.
Im Normalfall führen die Banken auf die Kapitalerträge die anfallende Steuer (Kapitalertragsteuer) direkt ab.
Als Single könne Sie 801 € freistellen lassen, als Ehepaar 1.602 €.