Was sind Praxiskosten?
Praxiskosten umfassen alle Aufwendungen, die im Rahmen eines laufenden Praxisbetriebs anfallen. Dazu zählen sowohl regelmäßig wiederkehrende Ausgaben als auch Investitionen in die Zukunft, die Ausstattung, Personal oder Organisationsstruktur der Praxis. Es handelt sich zumeist um die umgangssprachliche Bezeichnung von Betriebsausgaben im steuerlichen Sinne. Für Praxisinhaber, auch in den Heilberufen, ist eine korrekte steuerliche Behandlung der Praxiskosten von zentraler Bedeutung.
Denn: Korrekt verbuchte und dokumentierte Praxiskosten wirken sich unmittelbar positiv auf die steuerliche Belastung aus, indem diese gesenkt wird. Fehler oder Versäumnisse führen hingegen dazu, dass die Praxiskosten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, mit der Folge, dass die steuerliche Belastung nicht gesenkt wird. Hieraus ergeben sich ggf. unnötig hohe Steuerzahlungen oder ungenutzte Gestaltungsspielräume.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Alle betrieblichen Ausgaben zählen:
Praxiskosten umfassen sämtliche Aufwendungen rund um den Praxisbetrieb – von Miete und Personal über Material und IT bis hin zu Versicherungen und Beratung. - Laufende Kosten sofort absetzbar, Investitionen über mehrere Jahre:
Regelmäßige Betriebsausgaben sind im Jahr der Entstehung voll steuerlich abziehbar. Höherpreisige Anschaffungen müssen hingegen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. - Gemischt genutzte Kosten richtig aufteilen:
Bei privat und beruflich genutzten Räumen, Fahrzeugen oder Geräten ist eine klare und nachvollziehbare Trennung notwendig, damit der steuerliche Abzug anerkannt wird. - Dokumentation sichert Steuervorteile:
Nur vollständig belegte und korrekt verbuchte Ausgaben mindern die Steuerlast. Eine saubere Buchführung ist daher entscheidend. - Planung schafft Gestaltungsspielraum:
Durch gezielte Investitionszeitpunkte, passende Abschreibungsmethoden und steuerliche Beratung lassen sich Liquidität schonen und Steuern nachhaltig optimieren.
Praxiskosten im Überblick
Zu den Praxiskosten zählen sämtliche Aufwendungen, die durch den Betrieb der Praxis veranlasst sind. Typische Kostenarten sind unter anderem:
- Miet- und Raumkosten (z. B. Praxisräume, Nebenkosten, Reinigung)
- Personalaufwendungen (Gehälter, Lohnnebenkosten, Fortbildungen)
- Büro- und Praxismaterial (Verbrauchsmaterialien, Fachliteratur)
- Fahrzeugkosten (Praxisfahrzeuge, Fahrtkosten)
- Rechts- und Beratungskosten (Steuerberatung, Anwaltskosten)
- IT- und Kommunikationskosten (Praxissoftware, Telefon, Internet)
- Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtschutzversicherung)
- Abschreibungen für größere Investitionen wie medizinische Geräte oder Praxiseinrichtung
Welche Kosten im Einzelfall anfallen, hängt stark von Fachrichtung, Praxisgröße und Organisationsform ab.
Steuerliche Behandlung von Betriebsausgaben und Abschreibungen
Im Steuerrecht wird zwischen laufenden Betriebsausgaben und abschreibungsfähigen Investitionen unterschieden.
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die im Jahr ihrer Entstehung vollständig steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für Personal, Büromaterial, Miete oder Fortbildungen. Steuerlich sind Praxiskosten als Betriebsausgaben in §4 Abs. 4 EstG verankert mit der Definition: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“
Abschreibungen betreffen hingegen höherpreisige Wirtschaftsgüter die langfristig dem Betrieb dienen sollen. Dabei werden die Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilt steuerlich berücksichtigt. Dies betrifft Wirtschaftsgüter, die mehr als 800,-€ Netto kosten
Beispiel Grundsatz:
Ein Röntgengerät hat steuerlich eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 8 Jahren. Sie dürfen somit grundsätzlich 12% des Gerätepreises jedes Jahr steuerlich geltend machen über einen Zeitraum von 8 Jahren. Im Ergebnis haben sich die Kosten der Anschaffung somit in 8 Jahren anteilig ausgewirkt.
Beispiel Gestaltungsoption:
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zu denen das Röntgengerät zählt, die im Zeitraum vom 30.06.2025 bis 01.01.2028 angeschafft wurden dürfen Sie jedoch alternativ auch eine degressive AfA wählen.
Hierbei darf das 3 fache des linearen Abschreibungssatzes, maximal jedoch 30% abgeschrieben werden.
Die Wahl der Abschreibungsmethode führt hierbei zu steuerlich sehr unterschiedlichen Ergebnissen in den jeweiligen Wirtschaftsjahren.
In diesem Beispiel hätten Sie im Jahr der Anschaffung bei Wahl der degressiven AfA aus der Gestaltungsoption statt 12% 30% der Kosten ansetzten dürfen, somit 18% mehr.
Je nach gewünschtem Ergebnis sollte somit die entsprechende AfA Art gewählt werden. Wir unterstützen Sie gerne, abhängig von Ihren Zielen, bei der für Sie passenden Auswahl.
Praxiskosten im Steuerrecht: Was ist absetzbar?
Wie oben dargestellt sind grundsätzlich alle betrieblich veranlassten Praxiskosten steuerlich absetzbar. In der Praxis gibt es jedoch wichtige Aspekte und Fallstricke die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Insbesondere:
- die gemischte Nutzung (Betrieblich und Privat) von Praxisräumen, Fahrzeugen oder auch Mobilgeräten und anderen Wirtschaftsgütern
- Betriebsausgaben die teilweise Abzugsbeschränkungen unterliegen, wie Bewirtungen und Geschenke
Gerade bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern ist eine klare und nachvollziehbare sowie sachgerechte Aufteilung notwendig. Ohne entsprechende Nachweise besteht das Risiko, dass das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug ganz oder teilweise versagt.
Möglichkeiten der Steueroptimierung durch Praxiskosten
Praxiskosten bieten zahlreiche Ansatzpunkte zur Steueroptimierung – vorausgesetzt, sie werden korrekt erfasst und geplant.
Wichtige Stellschrauben sind:
- Lückenlose Dokumentation aller Ausgaben – hier stehen wir Ihnen mit unserem digitalen Unternehmensportal zur Seite
- Konsequente Trennung zwischen privaten und beruflichen Kosten, sodass es keinen Zweifel gibt, dass es sich um abzugsfähige Betriebsausgaben handelt – bei Fragen zur optimalen Aufteilung fragen Sie uns gerne
- Zeitliche Planung von Investitionen – je nach Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer und finanzieller Lager der Praxis sollten Investitionsentscheidungen getroffen werden
- Nutzung von Steuervergünstigungen und Sonderabschreibungen, z. B. durch die oben genannte degressive Abschreibung oder den Investitionsabzugsbetrag – erzählen Sie uns im Vorhinein von Ihren Investitionsplänen, zusammen entwickeln wir eine Vorschau und vergleichen verschiedene Ansätze
Eine vorausschauende steuerliche Planung ermöglicht es, Liquidität zu schonen und steuerliche Belastungen gezielt zu steuern.
Fazit
Praxiskosten sind ein zentrales Instrument der steuerlichen Gestaltung. Wer seine Praxiskosten kennt, korrekt dokumentiert und Investitionen strategisch plant, kann seine Steuerlast nachhaltig optimieren.
Gerade für Angehörige der Heilberufe lohnt es sich, die bestehenden Gestaltungsspielräume aktiv zu nutzen und regelmäßig überprüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie hier:
FAQ – Häufige Fragen aus der Praxis
Welche Praxiskosten werden besonders häufig übersehen?
Oft bleiben kleinere, insbesondere bar verauslagte Kosten wie Fachliteratur, Fortbildungsausgaben oder Reisekosten unberücksichtigt.
Wie gehe ich mit gemischt genutzten Kosten um?
Gemischt genutzte Aufwendungen müssen sachgerecht aufgeteilt und dokumentiert werden.
Ab wann muss ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden?
Sobald die Anschaffungskosten über der geltenden Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegen, ist eine Abschreibung über die Nutzungsdauer oder die Bildung eines Sammelpostens erforderlich.
Lohnt sich die steuerliche Beratung für Heilberufe?
Ja. Eine spezialisierte steuerliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und alle zulässigen steuerlichen Vorteile auszuschöpfen.