• Date
    25. November 2025

Besteuerung von Praxisverkäufen

 

Der Verkauf einer Praxis ist nicht nur ein bedeutender wirtschaftlicher Schritt, sondern auch ein komplexer steuerlicher Vorgang. Die Besteuerung von Praxisverkäufen erfordert eine präzise Planung und fundierte Beratung, um steuerliche Belastungen zu minimieren und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Als spezialisierte Steuerberater für Heilberufe unterstützen wir Sie dabei, Ihren Praxisverkauf optimal zu strukturieren –steuerlich effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Beim Verkauf einer Praxis kommt es regelmäßig zur Veräußerung einer freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 16 EStG). Der dabei entstehende Veräußerungsgewinn unterliegt grundsätzlich der Einkommensteuer.
Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem Buchwert des Betriebsvermögens. Dabei sind sowohl materielle (z. B. Einrichtung, Geräte, Vorräte) als auch immaterielle Werte (z. B. Patientenstamm, Goodwill, Praxisname) zu berücksichtigen.

 

 

Steuervergünstigungen und Freibeträge

Für Praxisinhaber bestehen verschiedene steuerliche Vergünstigungen, die bei entsprechender Gestaltung genutzt werden können:

  • Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG
    Für Praxisinhaber über 55 Jahre oder dauerhaft Berufsunfähige steht ein Freibetrag von bis zu 45.000 € zu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Ermäßigter Steuersatz (§ 34 EStG)
    Unter bestimmten Bedingungen kann der Veräußerungsgewinn mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, was die Steuerlast erheblich reduziert.
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung
    Eine zeitlich abgestimmte Übergabe (z. B. Teilverkäufe, Übertragung in eine Berufsausübungsgemeinschaft oder GmbH) kann steuerlich vorteilhaft sein.

 

Unsere Unterstützung im Verkaufsprozess 

Wir begleiten Sie von der Vorbereitung bis zur steuerlichen Abwicklung des Verkaufsprozesses und übernehmen:
•    die Berechnung des Veräußerungsgewinns,
•    die Gestaltung der Kaufpreisaufteilung,
•    die Prüfung von Steuervergünstigungen,
•    sowie die Abstimmung mit Käufern, Kammern und Finanzbehörden.


Als spezialisierte Steuerkanzlei für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten kennen wir die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Besonderheiten medizinischer Praxen.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Konzepte für Ihren Praxisverkauf und sorgen dafür, dass Sie Ihre Lebensleistung steuerlich optimal verwerten können.
Unsere Empfehlung: Beginnen Sie frühzeitig mit der steuerlichen Planung Ihres Praxisverkaufs – wir beraten Sie gerne persönlich und vertraulich.