Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge & Schenkung?
Die Begriffe vorweggenommene Erbfolge und Schenkung begegnen uns im Rahmen der Vermögensplanung und Nachfolgeregelung.
Vorweggenommene Erbfolge bezeichnet die bewusste Übertragungvon Vermögenswerten an potenzielle Erben zu Lebzeiten.Es handelt sich hierbei um eine Form der Schenkung. Dies kann beispielsweise geschehen, indem Eltern ihren Kindern bereits zu Lebzeiten Immobilien oder Unternehmensanteile übertragen. Ziel dieser Übertragung ist es, die Erbfolge frühzeitig zu regeln und steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch die Nutzung der Erb- und Schenkungsteuerlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können, lässt sich die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren. Ein Beispiel: Herr Müller überträgt seinem Sohn zu Lebzeiten eine Eigentumswohnung im Wert von 400.000 Euro. Dank des Freibetrags von 400.000 Euro für Kinder fällt keine Schenkungssteuer an. 10 Jahre nach der Übertragung der Wohnung kann Herr Müller seinem Sohn weiteres Vermögen im Wert von 400.000 Euro übertragen, ohne das dieser hierauf Steuern zahlen muss. Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten des Schenkers.
Eine Erbschaft hingegen ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen im Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
Der steuerliche Unterschied zwischen Erbschaft und Schenkung ist somit der Grund für die Vermögensübertragung, einmal die Entscheidung des Schenkers, einmal das Versterben des Erblassers, die Besteuerung sowie die Freibeträge sind jedoch identisch.
In beiden Fällen gibt es steuerliche Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sind. Da diese alle 10 Jahre erneut gelten sind Schenkungen zu Lebzeiten ein effektives Mittel, um Vermögen steuerbegünstigt zu übertragen und zugleich die Nachfolge zu regeln.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Hier sind die zentralen Punkte zur vorweggenommenen Erbfolge und Schenkung, die Ihnen einen schnellen Überblick verschaffen:
Frühzeitige Planung: Planen Sie Ihre Schenkungen möglichst frühzeitig, um steuerliche Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen. Der Planungshorizont sind hier Jahrzehnte.
Korrekte steuerliche Bewertung: Der steuerliche Wert Ihrer Schenkung oder Erbschaft ist regelmäßig ein anderer als der übliche Marktwert.
Ertragsteuerliche Regelungen: Berücksichtigen Sie die steuerlichen Konsequenzen von laufenden Erträgen aus geschenktem Vermögen.
Meldung der Schenkung: Melden Sie Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt. Auch wenn aufgrund von Freibeträgen absehbar keine Steuer entsteht.
Steuerberater hinzuziehen: Ziehen Sie einen erfahrenen Steuerberater hinzu, um steuerlich vorteilhafte und exakt Ihren Wünschen entsprechende Lösungen zu entwickeln.
Wann ist es sinnvoll, ein vorweggenommenes Erbe auszuführen?
Die Entscheidung, bereits zu Lebzeiten Vermögen auf die potenziellen Erben zu übertragen, kann aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Eine vorweggenommene Erbfolge bietet zahlreiche Möglichkeiten, persönliche und finanzielle Ziele zu erreichen, die sowohl dem Schenker als auch den Beschenkten zugutekommen. Mögliche Gründe könnten sein:
Vermeidung von Streitigkeiten
Die vorweggenommene Erbfolge kann dazu beitragen, familiäre Streitigkeiten über das Erbe zu vermeiden. Durch eine klare und verbindliche Regelung der Vermögensübertragung zu Lebzeiten des Schenkers wird Transparenz geschaffen und Missverständnissen vorgebeugt. Dies kann den familiären Frieden wahren und sicherstellen, dass die Wünsche des Schenkers respektiert werden.
Abgabe von Verantwortung
Mit zunehmendem Alter kann die Verwaltung umfangreicher Vermögenswerte zu einer Belastung werden. Durch die vorweggenommene Erbfolge haben Schenker die Möglichkeit, Verantwortung gezielt abzugeben und die Nachfolge frühzeitig zu regeln. Insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen kann dies sinnvoll sein, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und die Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten.
Unterstützung und Absicherung der Nachkommen
Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Nachkommen bereits zu Lebzeiten finanziell zu unterstützen und abzusichern. Dies kann beispielsweise durch die Übertragung von Immobilien oder Geldvermögen geschehen. Auch können Schenker sicherstellen, dass ihre Nachkommen frühzeitig die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um eigene Projekte oder Investitionen zu realisieren.
Erbschaftssteuer sparen
Ein wesentlicher Vorteil der vorweggenommenen Erbfolge liegt in der Möglichkeit, steuerliche Freibeträge optimal auszuschöpfen. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, was die Erbschaftssteuerlast erheblich reduzieren kann. Durch eine strategische und langfristige Planung der Vermögensübertragungen lassen sich erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
Wie wird der Wert einer Schenkung festgelegt?
Die Ermittlung des Wertes einer Schenkung ist ein entscheidender Schritt im Prozess der vorweggenommenen Erbfolge und Schenkung.
Für die Schenkungs- oder Erbschaftssteuererklärung ist hierbei nur der steuerliche Bewertungsansatz relevant. Bei unbarem Vermögen führen die steuerlichen Bewertungsmaßstäbe regelmäßig zu einem anderen Ergebnis als vom Mandanten erwartet. So gibt es insbesondere bei Immobilien häufig einen großen Unterschied zwischen dem steuerlichen Wert und dem tatsächlichen Marktwert. Dabei kann der steuerliche Wert sowohl über als auch unter dem tatsächlichen Wert liegen.
Steuerliche Bewertung
Die steuerliche Bewertung von Schenkungen folgt den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG) in Verbindung mit dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Der Wert der Schenkung wird dabei nach gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren ermittelt, die je nach Art des Vermögensgegenstandes variieren.
Immobilien: Der Wert von Immobilien wird durch das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren ermittelt. Hierbei gibt das Gesetz vor welches Bewertungsverfahren anzuwenden ist. Das Vergleichswertverfahren basiert auf den Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte, das Ertragswertverfahren auf den erzielbaren Erträgen und das Sachwertverfahren auf den Wiederbeschaffungskosten.
Betriebsvermögen: Der Wert von Betriebsvermögen wird anhand des Substanzwertes oder des Ertragswertes ermittelt. Hierbei spielen sowohl die materiellen als auch die immateriellen Werte des Unternehmens eine Rolle. Besonders sind hierbei die großen steuerlichen Verschonungsbeträge relevant, welche bei Fortführung des Unternehmens gewährt werden.
Wertpapiere: Der Wert von börsennotierten Wertpapieren richtet sich nach dem Kurswert am Tag der Schenkung. Bei nicht börsennotierten Wertpapieren wird der gemeine Wert mithilfe des vereinfachten Ertragswertverfahrens ermittelt.
Sonstiges Vermögen: Für sonstige Vermögensgegenstände wie Kunstwerke, Schmuck oder Antiquitäten wird der gemeine Wert angesetzt.
Weitere relevante Aspekte, die bei der Schenkung bedacht werden sollten
Die Schenkung von Vermögenswerten ist ein komplexer Prozess, bei dem zahlreiche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Neben den bereits erläuterten zeitlichen Horizont und Bewertungsmethoden gibt es weitere wichtige Faktoren, die bei der Schenkung beachtet werden sollten. Insbesondere die Beachtung der Steuerklassen der beschenkten Personen, die Meldung der Schenkung sowie der optimale Zeitpunkt der Schenkung aus steuerlicher Perspektive. Im Folgenden werden diese Aspekte näher erläutert.
Ertragsteuerliche Regelungen
Ertragsteuerliche Regelungen sollten bei Schenkungen eine bedeutende Rolle einnehmen. So führen die Erträge aus geschenkten Vermögenswerten wie Mietimmobilien oder Unternehmensanteilen zu weiteren steuerpflichtigen laufenden Einnahmen. Es ist daher wichtig, die ertragsteuerlichen Implikationen der Schenkung zu berücksichtigen und gegebenenfalls steuerliche Optimierungen rechtzeitig vorzunehmen.
Als Steuerberatung mit einem Fokus auf Erbschaft und Schenkung unterstützen wir Sie dabei, die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Schenkungen zu analysieren und geeignete Lösungen zu entwickeln.
Schenkungssteuer und Steuerklassen
Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach der Steuerklasse der beschenkten Personen, die wiederum vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker abhängt.
Je nach Steuerklasse variieren die Freibeträge und Steuersätze erheblich. Die Steuerklasse der beschenkten Personen muss daher berücksichtigt werden, um die steuerlichen Belastungen zu minimieren und die Schenkung entsprechend zu planen. Je höher die Schenkung ausfällt, desto höher ist auch der Schenkungssteuersatz:
Freibeträge | Schenkungssteuersätze | Steuerklasse |
bis 75.000 Euro | 7 % | Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Enkelkinder (sofern die Eltern verstorben sind) |
75.001 bis 300.000 Euro | 11 % | |
300.001 bis 600.000 Euro | 15 % | |
600.001 bis 6.000.000 Euro | 19 % | |
6.000.001 bis 13.000.000 Euro | 23 % | |
13.000.001 bis 26.000.000 Euro | 27 % | |
über 26.000.000 Euro | 30 % | |
bis 75.000 Euro | 15 % | Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten u. Lebenspartner |
75.001 bis 300.000 Euro | 20 % | |
300.001 bis 600.000 Euro | 25 % | |
600.001 bis 6.000.000 Euro | 30 % | |
6.000.001 bis 13.000.000 Euro | 35 % | |
13.000.001 bis 26.000.000 Euro | 40 % | |
über 26.000.000 Euro | 43 % | |
bis 75.000 Euro | 30 % | Steuerklasse III: Alle übrigen Personen |
75.001 bis 300.000 Euro | 30 % | |
300.001 bis 600.000 Euro | 30 % | |
600.001 bis 6.000.000 Euro | 30 % | |
6.000.001 bis 13.000.000 Euro | 50 % | |
13.000.001 bis 26.000.000 Euro | 50 % | |
über 26.000.000 Euro | 50 % |
Meldung der Schenkung oder Erbschaft
Schenkungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Vollzug, Erbschaften drei Monate nach dem Sie von ihnen erfahren haben, beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Das Finanzamt prüft daraufhin die Schenkungssteuerpflicht und ob es eine Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuererklärung anfordert. Eine rechtzeitige und vollständige Meldung ist wichtig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zeitpunkt der Schenkung
Der Zeitpunkt der Schenkung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Beispielsweise können Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Eine frühzeitige Planung und gezielte Verteilung der Schenkungen über mehrere Jahre hinweg können dazu beitragen, die steuerliche Belastung zu minimieren. Zusätzlich kann der Zeitpunkt der Schenkung auch aus wirtschaftlichen und persönlichen Gründen von Bedeutung sein, etwa um Nachkommen in bestimmten Lebenssituationen zu unterstützen.
Berücksichtigung von Freibeträgen und Steuerfreibeträgen
Bei Schenkungen können je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Freibeträge in Anspruch genommen werden. Diese Freibeträge sollten bei der Planung der Schenkung berücksichtigt werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
Die Freibeträge betragen:
500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
400.000 Euro für Kinder und Stiefkinder
200.000 Euro für Enkelkinder
20.000 Euro für alle übrigen Personen (Steuerklasse II und III)
Zusätzlich zu den Freibeträgen nach Verwandtschaftsgrad gibt es auch Steuerfreibeträge für bestimmte Vermögensgegenstände, wie beispielsweise für Betriebsvermögen, das Familienheim oder auch den Hausrat. Auch wird dem überlebenden Ehegatten ein gesonderter Versorgungsfreibetrag zugestanden. Eine gründliche Analyse und Planung der Schenkung unter Berücksichtigung dieser Freibeträge und Vorteile ist entscheidend, um alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Fazit
Die vorweggenommene Erbfolge und Schenkung bieten zahlreiche Vorteile, sowohl aus steuerlicher als auch aus familiärer Sicht. Durch eine frühzeitige und sorgfältige Planung können Sie steuerliche Freibeträge optimal nutzen und familiäre Streitigkeiten vermeiden. Zudem ermöglichen Ihnen Schenkungen, bereits zu Lebzeiten Verantwortung zu übertragen und Ihre Nachkommen finanziell abzusichern.
Wichtig sind die korrekte Bewertung und Deklaration der Schenkung/Erbschaft, die ertragsteuerlichen Folgen von Einnahmen aus vermieteten Immobilien und Unternehmensanteilen, die Steuerklassen und Freibeträge der beschenkten Personen sowie die rechtzeitige Meldung der Schenkungen.
Eine fundierte steuerliche Beratung ist unerlässlich, um die steuerlich vorteilhafteste Lösung zu entwickeln. Hierbei ist angesichts der langen Planungshorizonte in der Schenkung- und Erbschaftsteuer eine rechtzeitige Auseinandersetzung nahezu zwingend. Als Experten für Erbschaften und Schenkung unterstützen wir Sie gerne. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin bei der Steuerberatung Baron und profitieren Sie von unserer umfassenden Unterstützung bei der Planung Ihrer vorweggenommenen Erbfolge und Schenkungen.