• Date
    24. Mai 2023

Was ist eine Gewinnermittlung für Freiberufler und wozu dient sie?

 

Die Gewinnermittlung erfolgt am Ende eines jeden Geschäftsjahres und dient im Allgemeinen dazu, das Ergebnis des Geschäftsjahres zu ermitteln. Dazu werden Einnahmen und Ausgaben miteinander verglichen, wobei ein Gewinn oder ein Verlust festgestellt wird.

 

Welche Methoden zur Gewinnermittlung gibt es? 

Es bestehen zwei Gewinnermittlungsmethode: zum einen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und zum anderen die Bilanz.

EÜR

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die Methode zur Gewinnermittlung, nach welcher Freiberufler ihren Gewinn ermitteln. Umgangssprachlich wird auch von der „vier/drei Rechnung“ gesprochen. Dieser Begriff bezieht sich auf die Stelle im Einkommensteuergesetz (§4 Abs. 3), an welcher die entsprechende Vorschrift zu finden ist.

Der Begriff Einnahmen-Überschuss-Rechnung verweist darauf, wie diese Gewinnermittlung für Freiberufler funktioniert. Hierbei ziehen wir als Ihr Steuerberater von Ihren Betriebseinnahmen Ihre Betriebsausgaben ab und ermittelt so den Gewinn aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit.

Es handelt sich bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung um die einfachste Möglichkeit der Gewinnermittlung. Sie als Freiberufler sind lediglich zu dieser einfachen Form der Gewinnfeststellung verpflichtet.

Der größte Vorteil dieser Methode der Gewinnermittlung ist, dass hierbei Einnahmen und Ausgaben erst dann erfasst werden, wenn sie sich auf Ihrem Betriebskonto zeigen. Sie zahlen somit keine Steuern auf Umsätze, die Sie schon in Rechnung gestellt haben, wofür Ihr Kunde jedoch noch nicht gezahlt hat.

Dies ist ein Privileg für Freiberufler.

Als Gewerbetreibender dürfen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnfeststellung nur dann verwenden, wenn Sie weniger als 600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn im Jahr haben.

Bilanz

Die Bilanz ist der Regelfall, wie Gewerbetreibende ihren Gewinn ermitteln. Als Freiberufler besteht keine Pflicht zur Erstellung einer Bilanz und es ist auch nicht sinnvoll, freiwillig als Freiberufler eine Bilanz zu erstellen. Näheres zur Bilanz bei Gewinnermittlung für Gewerbetreibende.

 

 

Freiberufler und Gewerbesteuer

Auf Ihren Gewinn/Überschuss als Freiberufler, welchen wir für Sie berechnen, entrichten Sie nur Einkommensteuer. Als Freiberufler schulden Sie – im Gegensatz zum Gewerbetreibenden – keine Gewerbesteuer zusätzlich zur Einkommensteuer.

 

Next Steps: Was passiert mit der Einnahmenüberschussrechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung übermitteln wir zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung an das Finanzamt. Der von uns für Sie mittels Einnahmenüberschussrechnung festgestellte Gewinn aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit wird auf diese Weise in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen. Dort zeigt sich der Gewinn als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Auf diese Einkünfte müssen Sie Einkommensteuer zahlen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für eine persönliche, auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene, Beratung im Rahmen unserer Berufsberechtigung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine kompetente und professionelle Unterstützung bei Ihrer Gewinnermittlung als Freiberufler.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen um generelle Darstellungen handelt. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit/Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.