Mann mit Laptop, Steuerberatung Baron
  • Date
    05. Juni 2023

Gewinnermittlung für Gewerbetreibende

Eine Gewinnermittlung für Gewerbetreibende ist eine betriebswirtschaftliche Rechnung, die dazu dient, den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens während eines bestimmten Zeitraums zu ermitteln. Gewerbetreibende müssen in der Regel eine Gewinnermittlung durchführen, um ihre Steuerpflichten zu erfüllen, da der ermittelte Gewinn als Grundlage für die Berechnung der Steuerlast dient.

Es gibt verschiedene Arten der Gewinnermittlung, je nach Art und Größe des Unternehmens sowie der gesetzlichen Vorgaben. Zu den gängigsten Methoden gehören die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung.

Bei der EÜR werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben des Unternehmens gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Die EÜR ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.

Bei der Bilanzierung hingegen wird eine Bilanz aufgestellt, die alle Aktiva und Passiva des Unternehmens ausweist. Aus der Differenz zwischen dem Eigenkapital am Anfang und dem Eigenkapital am Ende des Jahres ergibt sich der Gewinn oder Verlust.

Die Gewinnermittlung ist somit ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens und dient der Überwachung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
 

Gewerbetreibende und Gewerbesteuer

Als Gewerbetreibender ist man in der Regel verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die von den Gemeinden erhoben wird und auf das Betriebsergebnis des Gewerbebetriebs anfällt. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden und wird auf Basis des Gewerbeertrags berechnet.

Der Gewerbeertrag ist dabei das steuerliche Ergebnis des Gewerbebetriebs, das sich aus dem Gewinn und den Hinzurechnungen sowie Kürzungen ergibt. Bei den Hinzurechnungen werden bestimmte Positionen wie z.B. Miet- oder Leasingzahlungen dem Gewinn hinzugerechnet. Bei den Kürzungen werden z.B. Spenden vom Gewinn abgezogen.

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Gewerbesteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb ansässig ist. Der Gewerbesteuer-Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde und beträgt mindestens 200 %.

Es ist daher wichtig, als Gewerbetreibender die Gewerbesteuer im Blick zu behalten, um nicht unerwartet hohe Steuernachzahlungen oder Strafen zu riskieren. Es ist sinnvoll einen Steuerberater hinzuzuziehen, der bei der korrekten Berechnung und Abführung der Gewerbesteuer unterstützt.
 

Welche Methoden zur Gewinnermittlung gibt es?


Bilanz

Die Bilanz ist eine Methode der Gewinnermittlung für Gewerbetreibende, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften wie z.B. ihren Umsatz- oder Gewinngrößen dazu verpflichtet sind Bücher zu führen oder die freiwillig eine Bilanz erstellen möchten. Für Gewerbetreibende mit einem Gewinn von mehr als 60.000 € oder einem Umsatz von mehr als 600.000 € ist es verpflichtend eine Bilanz zu erstellen.

Eine Bilanz ist eine Aufstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, in der Regel zum 31. Dezember eines Jahres. Die Bilanz gibt Auskunft über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens.

Die Bilanz hat zwei Seiten, die Aktivseite und die Passivseite. Auf der Aktivseite werden alle Vermögensgegenstände des Unternehmens erfasst, wie z.B. Gebäude, Maschinen, Warenbestände, Forderungen und Bankguthaben. Auf der Passivseite werden alle Schulden und Verbindlichkeiten erfasst, wie z.B. Bankkredite, Lieferantenverbindlichkeiten und sonstige Schulden.

Die Differenz aus Aktiv- und Passivseite ergibt das Eigenkapital des Unternehmens.  Durch den Gewinn entsteht eine Veränderung des Eigenkapitals. Der Gewinn erhöht das Eigenkapital, welches auf der Passivseite steht.

Die Bilanz ist eine wichtige Grundlage für die Steuererklärungen. Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Sie gibt Auskunft über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens. Damit ist die Bilanz auch für die Finanzierungsvorhaben im Unternehmen wichtig, da sie Auskunft über die Bonität des Unternehmens und damit die Kreditwürdigkeit gibt.

Die Erstellung einer Bilanz erfordert jedoch ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung. Es empfiehlt sich daher, einen Steuerberater zu beauftragen, um die Bilanz professionell und korrekt erstellen zu lassen.


Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für Gewerbetreibende und Selbstständige, die keine Bilanzierungspflicht haben. Die EÜR dient dazu, den Gewinn oder Verlust des Unternehmens zu ermitteln und ist ein wichtiges Instrument für die Steuererklärung. Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben ergibt den Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Der Gewinn wird dabei der Einkommenbesteuerung des Gewerbetreibenden unterworfen.

Die EÜR hat den Vorteil, dass sie einfacher zu erstellen und weniger aufwändig in der Buchhaltung ist. Allerdings hat die EÜR den wesentlichen Nachteil, dass sie keine Aussage über die Vermögenslage des Unternehmens trifft, daher ist sie für größere Unternehmen mit komplexeren Finanzstrukturen ungeeignet.

 

Fazit

Die Bilanz ist eine wichtige Grundlage für die verschiedenen Steuererklärungen von Gewerbetreibenden und Unternehmen. In die Steuererklärungen wird der Gewinn oder Verlust des Unternehmens, der mithilfe der Bilanz ermittelt worden ist, übernommen. Dieser Wert fließt in die Berechnung der Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer ein.

Bei der Einkommensteuererklärung wird der Gewinn oder Verlust des Unternehmens aus der Bilanz in die Anlage G zur Einkommensteuererklärung übernommen.  Die Steuererklärungen müssen dabei den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechen, die sich von den handelsrechtlichen Vorschriften unterscheiden. Es empfiehlt sich dringend, die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen zu lassen, um Fehler zu vermeiden und eine steuerlich optimale Gestaltung zu erreichen.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für eine persönliche, auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene, Beratung im Rahmen unserer Berufsberechtigung zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen um generelle Darstellungen handelt. Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit/Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.