• Date
    01. Juni 2023

Unterschied zwischen gewerblich und freiberuflich

 

Der Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit liegt primär in der Art der ausgeübten Tätigkeit sowie den sich daraus ergebenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. In Deutschland definiert das Einkommensteuergesetz (EStG) ob es sich aus steuerlicher Perspektive um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.

 

Abgrenzung: Wer ist Gewerbetreibender, wer Freiberufler?

Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit, bei der zumeist Waren hergestellt, bearbeitet, gehandelt oder Dienstleistungen erbracht werden. Beispiele für gewerbliche Tätigkeiten sind Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsunternehmen.

In rechtlicher Hinsicht unterliegen gewerbliche Tätigkeiten unter anderem dem Handelsgesetzbuch (HGB) und müssen beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Gewerbetreibende entrichten des weiteren auf ihren Gewinn Gewerbesteuer, deren Höhe von der Gemeinde in der das Gewerbe betrieben wird, festgelegt wird. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag entrichtet und ist zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer fällig.

Im Unterschied zur gewerblichen Tätigkeit ist eine freiberufliche Tätigkeit eine selbstständige Tätigkeit, die auf persönlichem Wissen, Können und Erfahrung beruht. Freiberufler erbringen in der Regel Dienstleistungen auf geistigem, künstlerischem, erzieheririschem, unterrichtendem oder wissenschaftlichem Gebiet. Typische freie Berufe sind die Katalogberufe Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten und weitere.

Sie unterliegen, im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden, häufig eigenen Gesetzen speziell für Ihren Berufsstand. Weiterhin müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit lediglich beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Der Freiberufler zahlt auf seine erzielten Gewinne nur Einkommensteuer. 
 

Gewerbetreibende

Gewerbetreibende betreiben ein Gewerbe gemäß § 15 Einkommensteuergesetz.  

Dazu gehören unter anderem: 

1. Handelsgewerbe: Dies umfasst den Handel mit Waren, den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, Großhandelsunternehmen oder Online-Shops. 

2. Produktionsgewerbe: Hierzu zählen Herstellungsbetriebe, Fabriken oder Handwerksbetriebe, die Waren herstellen oder bearbeiten. 

3. Dienstleistungsgewerbe: Dies umfasst verschiedene Dienstleistungsunternehmen wie Friseursalons, Restaurants, Hotels, Reinigungsunternehmen, Reparaturwerkstätten und ähnliche Gewerbe. 

 

Freiberufler

Freiberufler in Deutschland üben Tätigkeiten aus, die im § 18 des EStG aufgeführt sind.  

Dies sind unter anderem: 

1. Katalogberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure und weitere 

2. Den Katalogberufen ähnlich Tätigkeiten 

3. Selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten 

 

Was, wenn die Tätigkeiten sich mischen?

Vermischen sich freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit besteht die Gefahr einer gewerblichen Infizierung. Hierbei werden alle als Selbstständiger erzielten Einkünfte durch das Finanzamt als gewerbliche Einkünfte qualifiziert. Sie zahlen in diesem Fall entsprechend auch auf Ihre eigentlich freiberuflichen Einkünfte Gewerbesteuer und verlieren Ihren Status als Freiberufler. Dies passiert insbesondere häufig, wenn Sie neben Ihrer freiberuflichen Tätigkeit Nebenleistungen anbieten, welche als gewerblich gelten. Hierbei sieht das Finanzamt dann häufig eine Verschiebung Ihres Tätigkeitsschwerpunktes von einer freiberuflichen hin zu einer gewerblichen Tätigkeit als gegeben.

Zur Vermeidung einer solchen gewerblichen Infizierung bedarf es einer klaren Abgrenzung der freiberuflichen von der gewerblichen Tätigkeit durch Ihren Steuerberater.
 

Vor- und Nachteile der Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Aus steuerlicher Sicht ist die Einstufung als Freiberufler nur vorteilhaft, da sowohl hinsichtlich der Buchführung als auch des Jahresabschlusses große Vereinfachungen existieren und darüber hinaus keine Gewerbesteuer geschuldet wird.

Es besteht jedoch kein Wahlrecht hinsichtlich der Einstufung einer Tätigkeit als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit, diese ist durch das Gesetz gegeben. Die einzige Möglichkeit Einfluss auf die Einstufung zu nehmen, liegt in der Wahl der Tätigkeit sowie bei Tätigkeiten die sowohl freiberuflich als auch gewerblich ausgeübt werden können in der Art der Ausgestaltung der Tätigkeit. Für eine Einschätzung Ihrer Chancen auf Einstufung als Freiberufler sowie auch für eine Beratung, welche Teile Ihrer Tätigkeit Ihnen diese Einstufung verwehren könnten, empfehlen wir Ihnen bereits vor Tätigkeitsaufnahme sich an einen Steuerberater für Freiberufler zu wenden.

 

Fazit

Die Entscheidung, ob Sie freiberuflich oder gewerblich als Selbständiger arbeiten, treffen Sie bereits durch die Auswahl Ihrer Tätigkeit. Wird die freiberufliche Tätigkeit in einem Bereich außerhalb der Katalogberufe aufgenommen, ist dem Finanzamt und dem Gewerbesteueramt argumentativ dazulegen in wie weit die geplante Selbstständigkeit die Anforderungen an eine freiberufliche Tätigkeit erfüllt. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für eine persönliche, auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene, Beratung im Rahmen unserer Berufsberechtigung zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine freiberufliche Tätigkeit eine selbstständige Tätigkeit?

Eine freiberufliche Tätigkeit ist stets eine selbstständige Tätigkeit, eine selbstständige Tätigkeit ist jedoch nicht immer freiberuflich. 

Ist ein Freelancer ein Freiberufler?

Ein Freelancer kann ein Freiberufler sein, es kann sich jedoch genauso um einen Gewerbetreibenden handeln. Für die Unterscheidung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist die ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend. 

 

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